Asyl:
Schutz, Integration in NÖ

15. April 2021

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann an den Landesrat für Integration Gottfried

Waldhäusl gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend „Asylwerber_innen, internationaler Schutz, subsidiärer Schutz -, Grundversorgung, Sozialhilfe und Integration in Niederösterreich“

Trotz mehrfacher Ankündigung durch Landesrat Waldhäusl fehlt bisher ein aktuelles Integrationskonzept für das Land Niederösterreich. In einer Anfragebeantwortung vom 23.06.2020 (Ltg.-1138/A-5/235-2020) verweist der Landesrat für Integration auf gesetzliche Vorgaben, an die er sich zu halten hätte und auf ein NÖ-Integrationsleitbild aus dem Jahr 2008, erstellt von Landesrätin Bohuslav, die damals, 7 Jahre vor dem Jahr 2015, dem Jahr der größten Fluchtbewegung Richtung Österreich seit dem Jugoslawien-Krieg, für Integration im Land zuständig war. Wie valide und auf die aktuelle Situation anwendbar kann ein Integrationsleitbild sein, das bei einer Begriffssuche für „Asylwerber_innen“ zwei Treffer aufweist und in dem der Begriff „subsidiär Schutzberechtigte“ ganze drei Mal – und das nur im Zusammenhang mit Empfehlungen zur Verbesserung der Situation dieser Personengruppen – vorkommt?

Im Gegensatz dazu finden sich weit häufiger in jüngster Vergangenheit Aussagen des zuständigen Landesrates Waldhäusl, die einerseits gesinnungsseitig tief blicken lassen und andererseits niederösterreichische Integrationspolitik über die Grenzen des Bundeslandes hinaus lächerlich machen. Zuletzt wurde, als bisherige Spitze des Eisbergs, eine neue Humanität proklamiert, die dem eigentlichen – und bisher gesellschaftlich anerkannten – Gedanken der Humanität geradezu konterkarierend gegenüber steht, weil sie sich nur mehr „auf die eigenen Leute“ beziehen soll.

Da es, über die gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten des Landesrates hinaus, keinerlei öffentlich zugängliche und belastbare Zahlen für Niederösterreich gibt, die allfällige Erwägungen für eine echte und ehrliche Integrationspolitik unseres Bundeslandes ermöglichen,

stellt die Gefertigte an den Landesrat für Integration Gottfried Waldhäusl folgende

Anfrage

  1. Wie hat sich die Situation hinsichtlich im Land Niederösterreich aufhältiger Asylwerber_innen, subsidiär Schutzberechtigter und Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, in den Jahren 2015 bis 2020 entwickelt? (Es wird um tabellarische Aufbereitung der Antwort nach Jahr und Personengruppe/Status ersucht)
  2. Wie viele Asylberechtigte nach § 3 AsylG 2005 bezogen seit 01. Jänner 2020 (bis dato) Leistungen nach den Bestimmungen des NÖ-SAG?
  3. Wie viele Anspruchsberechtigte nach § 5 Abs. 1 Ziffer 4 des NÖ-SAG bezogen seit 01. Jänner 2020 (bis dato) Leistungen nach den Bestimmungen des NÖ-SAG?
    1. Wie viele davon entfielen auf § 5 Abs. 1 Ziffer 4 lit. a? 1. Aus welchen Herkunftsstaaten (bitte jene 3 Länder, die am häufigsten vorkommen, in Folge „Top 3“ genannt) stammen diese Personen?
    2. Wie viele davon entfielen auf § 5 Abs. 1 Ziffer 4 lit. b? 1. Aus welchen Herkunftsstaaten (Top 3) stammen diese Personen?
  4. In wie vielen Fällen der anspruchsberechtigten Gruppe nach § 5 Abs. 1 Ziffer 3 des
    NÖ-SAG wurde die Sozialhilfe auf Antrag gewährt?
  5. In wie vielen Fällen der anspruchsberechtigten Gruppe nach § 5 Abs. 1 Ziffer 4 des
    NÖ-SAG wurde die Sozialhilfe auf Antrag gewährt?
    1.Wie viele davon entfielen auf Ziffer 4 lit. a leg. cit.? 2. Wie viele davon entfielen auf Ziffer 4 lit. b leg. cit.?
  6. In wie vielen, der von Frage 2 und 3 umfassten Fällen, wurden die Leistungen der Sozialhilfe gem. § 21 Abs. 1, zweiter Halbsatz, von Amts wegen gewährt?
    1. Aus welchen Herkunftsstaaten (Top 3) stammen die Personen, denen o.a. Leistungen von Amts wegen gewährt wurden?
  7. Wie viele hilfs- und schutzbedürftige Fremde im Sinne des § 1 NÖ Grundversorgungsgesetz wurden in den Jahren 2015 bis 2020 in Niederösterreich grundversorgt?
  8. Wie viele der einschlägigen Personen haben die Integrationsvereinbarung gem. den Vorgaben des § 7 IntG unterzeichnet?
  9. Wie viele Personen aus den einschlägigen Personengruppen haben sich den Integrationsprüfungen Modul 1 und 2 unterzogen?
    1. Wie viele der o.a. Personen haben die Integrationsprüfung zu Modul 1 positiv absolviert?  2. Wie viele der o.a. Personen haben die Integrationsprüfung zu Modul 2 positiv absolviert?
  10. Wie vielen Personen wurde eine Aufforderung zur Erbringung der Integrationsleistungen übermittelt?
    1. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „bis 20 Jahre“? 2. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „21 bis 30 Jahre“? 3. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „31 bis 40 Jahre“? 4. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „41 bis 50 Jahre“? 5. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „51 bis 60 Jahre“? 6. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „61 bis 70 Jahre“? 7. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „älter als 70 Jahre“?
  11. Begründet eine solche Aufforderung zur Erbringung der Integrationsleistungen einen Fristenlauf, nach dessen Beendigung die Reduktion bzw. Einstellung der Leistungen nach dem NÖ Grundversorgungsgesetz steht?
    1. Wenn ja, wie wird diese Frist errechnet und auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt die in diesem Zusammenhang gesetzte Frist?
  12. Wie schlüsselt sich der von Ihnen in Ihrer Presseaussendung vom 18.02.2021 genannte Betrag von € 3.700 monatliche Leistung für einen „aktuellen Fall“ eines Menschen „ohne echten Asylgrund aus humanitären Beweggründen“ auf?
  13. Handelt es sich bei dem Fall aus Frage 12 um eine erstinstanzliche Entscheidung oder wurde der Fall bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden?
    1.Wenn zweitinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschieden – haben Sie Kenntnis davon, ob das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in diesem Fall von „Asylrecht, ohne echten Asylgrund aus humanitären Beweggründen“ Amtsrevision gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angestrengt hat?
    2. Wenn a) zutreffend – haben Sie dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, im Zuge Ihrer Wahrnehmung bezüglich fehlendem „echten Asylgrund“ in Ihrer Funktion als Landesrat dazu geraten?
  14. Wer ist – derzeit – der/die Vertreter_in im österreichischen Integrationsbeirat, der/die auf Vorschlag des Landes Niederösterreich entsendet worden ist?
  15. Welche Auswirkungen erwarten Sie sich durch die unlängst erfolgte Streichung der Landesförderungen an das Psychotherapiezentrum Jefira? 1. Welche alternativen Therapiemöglichkeiten für die dort bisher rund 18.000 behandelten Personen (davon rund 400 Kinder) sind geplant?
  16. Beabsichtigen Sie in dieser Legislaturperiode ein aktuelles Integrationskonzept für Niederösterreich vorzulegen?
    1. Wenn ja – bis wann? 2. Wenn nein, warum nicht?

Beantwortung

Herrn
Präsident des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
Im Hause

Sehr geehrter Herr Präsident des NÖ Landtages!

St. Pölten, am 18. Mai 2021

Die Anfrage der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann betreffend „Asylwerber_innen, internationaler Schutz, subsidiärer Schutz -, Grundversorgung, Sozialhilfe und Integration in Niederösterreich“, Ltg.-1561/A-5/333-2021, wird wie folgt beantwortet:

Eingangs wird betreffend die Fragen 2. bis 6. darauf hingewiesen, dass mit 01.01.2020 das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG) in Kraft getreten ist und gleichzeitig das NÖ Mindestsicherungsgesetz (NÖ MSG) außer Kraft getreten ist. Aufgrund Übergangsbestimmungen wurden auch im Jahr 2020 noch Leistungen nach dem NÖ MSG bezogen. Die in den Fragen 2. bis 6. angeführten Zahlen betreffen entsprechend Ihrer Anfrage nur das NÖ SAG.

1. Wie hat sich die Situation hinsichtlich im Land Niederösterreich aufhältiger Asylwerber_innen, subsidiär Schutzberechtigter und Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, in den Jahren 2015 bis 2020 entwickelt?

Eine tabellarische Aufbereitung von Antworten bzw. Prüfung der Umsetzbarkeit ist mangels einer klar erkennbaren Fragestellung hier nicht möglich.

Sofern sich die Fragestellung aber auf die Entwicklung der Gewährung von Sozialhilfe- bzw. Grundversorgungsleistungen bezieht, wird darauf hingewiesen, dass asylberechtigten, subsidiär schutzberechtigten und asylwerbenden Personen in Niederösterreich jeweils die ihnen nach ihrem Aufenthalts- bzw. Rechtsstatus gemäß NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz und NÖ Grundversorgungsgesetz gesetzlich zustehenden Sozialhilfe- bzw. Grundversorgungsleistungen gewährt werden. Die entsprechenden Ansprüche sind aus den zitierten Bestimmungen bzw. begleitenden Verordnungen ersichtlich.

Sollte sich die Frage auf die Erfüllung von Integrationspflichten beziehen, wird im Zusammenhang mit den genannten Zielgruppen auf die Vorgaben des § 7a NÖ Grundversorgungsgesetzes und § 11 NÖ Sozialhilfe- Ausführungsgesetzes in Verbindung mit dem Integrationsgesetz bzw. die diesbezüglichen Vorgänger-bestimmungen hingewiesen. Durch dieses Regelungsregime hat sich infolge der behördlichen Sanktionsmöglichkeiten die Bereitschaft zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Integrationsverpflichtungen jedenfalls verbessert. Diesbezüglich kommt Niederösterreich in diesem Bereich eine entsprechende Vorreiterrolle zu.

2. Wie Viele Asylberechtigte nach § 3 AsylG 2005 bezogen seit 01. Järmer 2020 (bis dato) Leistungen nach den Bestimmungen des NÖ-SAG?
Im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 haben insgesamt 5.831 Asylberechtigte gemäß § 3 AsylG 2005 Leistungen nach den Bestimmungen des NÖ SAG bezogen.

Vorab zu den Frage 3. bis 6.:
In § 5 Abs. 1 NÖ SAG ist keine Z 4 vorgesehen, es wird daher davon ausgegangen, dass in den Fragen 3. bis 6. nicht § 5 Abs. 1 sondern Abs. 2 NÖ SAG gemeint ist. Weiters wird darauf hingewiesen, dass mangels Daten nicht zwischen den verschiedenen Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen unterscheiden werden kann. Die folgenden Angaben beziehen sich deshalb auf anspruchsberechtigte Drittstaatsangehörige im Sinne des § 5 Abs. 2 NÖ SAG. Eine Abfrage der Herkunftsstaaten konnte mangels Daten nicht
erstellt werden, weshalb auf die Staatsbürgerschaft abgestellt wurde.

3. Wie viele Anspruchsberechtigte nach § 5 Abs. l Ziffer 4 des NÖ-SAG bezogen seit 01. Jänner 2020 (bis dato) Leistungen nach den Bestimmungen des NÖ-SAG?

a. Wie viele davon entfielen auf § 5 Abs. 1 Ziffer 4 lit. a? und aus welchen Herkunftsstaaten (bitte jene 3 Länder, die am häufigsten vorkommen, in Folge „Top 3“ genannt) stammen diese Personen?

b. Wie viele davon entfielen auf § 5 Abs. 1 Ziffer 4 lit. b? und aus welchen Herkunftsstaaten (Top 3) stammen diese Personen?

Im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 haben insgesamt 836 Drittstaatsangehörige (exkl. Asylberechtigte) Leistungen nach den Bestimmungen des NÖ SAG bezogen. Davon haben 264 Personen eine türkische Staatsbürgerschaft, 117 Personen eine serbische Staatsbürgerschaft und 116 Staatsbürgerschaft eine bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft.

4. In wie vielen Fällen der anspruchsberechtigten Gruppe nach § 5 Abs. l Ziffer 3 des NÖ-SAG wurde die Sozialhilfe auf Antrag gewährt?

Im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 haben aufgrund eines Antrags insgesamt 5.738 Asylberechtigte gemäß § 3 AsylG 2005 Leistungen nach den Bestimmungen des NÖ SAG bezogen.

5. In wie vielen Fällen der anspruchsberechtigten Gruppe nach § 5 Abs. l Ziffer 4 des NÖ-SAG wurde die Sozialhilfe auf Antrag gewährt?

a. Wie viele davon entfielen auf Ziffer 4 lit. a leg. cit.?

b. Wie viele davon entfielen auf Ziffer 4 lit. b leg. cit.?

Im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 haben aufgrund eines Antrags insgesamt 817 Drittstaatsangehörige (exkl. Asylberechtigte) Leistungen nach den Bestimmungen des NÖ SAG bezogen.

6. In wie vielen, der von Frage 2 und 3 umfassten Fällen, wurden die Leistungen der Sozialhilfe gem. § 21 Abs. l, zweiter Halbsatz, von Amts wegen gewährt und aus welchen Herkunftsstaaten (Top 3) stammen die Personen, denen o.a. Leistungen von Amts wegen gewährt wurden?

Im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 haben von Amts wegen insgesamt 93
Asylberechtigte gemäß § 3 AsylG 2005 Leistungen nach den Bestimmungen des NÖ SAG bezogen. Davon haben 51 Personen eine syrische Staatsbürgerschaft, 16 Personen eine afghanische Staatsbürgerschaft und 8 Personen eine russische Staatsbürgerschaft.

Im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 haben von Amts wegen insgesamt 19 Drittstaatsangehörige (exkl. Asylberechtigte) Leistungen nach den Bestimmungen des NÖ SAG bezogen. Davon haben 5 Personen eine bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft, 5 Personen eine türkische Staatsbürgerschaft und 4 eine serbische Staatsbürgerschaft.

7. Wie viele hilfs- und schutzbedürftige Fremde im Sinne des § l NÖ Grundversorgungsgesetz wurden in den Jahren 2015 bis 2020 in Niederösterreich grundversorgt?

Die Zahl der in Grundversorgung befindlichen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bewegte sich in diesem Zeitraum zwischen 3.500 und 15.000 Personen. Der Höchststand an zu versorgenden hilfs- und schutzbedürftigen Fremden wurde Mitte 2016 mit 15.000 Personen erreicht.

8. Wie viele der einschlägigen Personen haben die Integrationsvereinbarung gem. den Vorgaben des § 7 IntG unterzeichnet?

Dieser Punkt fällt nicht in meine Zuständigkeit.

9. Wie viele Personen aus den einschlägigen Personengruppen haben sich den Integrationsprüfungen Modul l und 2 unterzogen?

a. Wie viele der o.a. Personen haben die Integrationsprüfung zu Modul l positiv absolviert?

b. Wie viele der o.a. Personen haben die Integrationsprüfung zu Modul 2 positiv absolviert?

Dieser Punkt fällt nicht in meine Zuständigkeit.

10. Wie Vielen Personen wurde eine Aufforderung zur Erbringung der Integrationsleistungen übermittelt?

  1. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „bis 20 Jahre“?
  2. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „21 bis 30Jahre“?
  3. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „31 bis 40Jahre“?
  4. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „41 bis 50Jahre“?
  5. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „51 bis 60Jahre“?
  6. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „61 bis 70Jahre“?
  7. Wie viele solcher Aufforderungen entfielen auf die Alterskohorte „älter als 70Jahre“?
    Falls sich diese Frage auf die Erfüllung der Integrationsverpflichtungen gemäß § 7a NÖ Grundversorgungsgesetz bezieht, wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Personen der genannten Zielgruppe trotz vorliegender Legalfristen (§ 7a Abs. 3 NÖ Grundversorgungsgesetz) im Falle der Statuszuerkennung jedenfalls auf die erforderliche Erbringung der Integrationspflichten und die Folgen der Nichterfüllung hingewiesen werden. Es erfolgt dabei keine statistische Erfassung nach Altersgruppen.

11. Begründet eine solche Aufforderung zur Erbringung der Integrationsleistungen einen Fristenlauf, nach dessen Beendigung die Reduktion bzw. Einstellung der Leistungen nach dem NÖ Grundversorgungsgesetz steht? Wenn ja, wie wird diese Frist errechnet und auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt die in diesem Zusammenhang gesetzte Frist?

Wie in Pkt. 10 bereits angeführt, wird auf die entsprechenden Legalfristen des § 7a Abs. 3 NÖ Grundversorgungsgesetzes hingewiesen

12. Wie schlüsselt sich der von Ihnen in Ihrer Presseaussendung vom 18.02.2021 genannte Betrag von € 3.700 monatliche Leistung für einen „aktuellen Fall“ eines Menschen ”ohne echten Asylgrund aus humanitären Beweggründen“ auf?

Dieser Betrag errechnet sich für eine 5-köpfige Familie (konkret Mutter mit 4 Kindern) für die organisierte Unterbringung in einer Flüchtlingsunterkunft und die Krankenversicherung.

13. Handelt es sich bei dem Fall aus Frage 12 um eine erstinstanzliche Entscheidung oder wurde der Fall bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden?

a. Wenn zweitinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschieden – haben Sie Kenntnis davon, ob das Bundesamt fur Fremdenwesen und Asyl in diesem Fall von „Asylrecht, ohne echten Asylgrund aus humanitären Beweggründen“ Amtsrevision gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angestrengt hat?

b. Wenn a) zutreffend – haben Sie dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, im Zuge Ihrer Wahrnehmung bezüglich fehlendem „echten Asylgrund“ in Ihrer Funktion als Landesrat dazu geraten?

Zu a: Allfällige Revisionsentscheidungen sind uns nicht bekannt Zu b: Nein

14. Wer ist – derzeit – der/die Vertreter_in im österreichischen Integrationsbeirat, der/die auf Vorschlag des Landes Niederösterreich entsendet worden ist?

Als Koordinator für Integrationsangelegenheiten wurde ein Experte der zuständigen Fachabteilung entsandt.

15. Welche Auswirkungen erwarten Sie sich durch die unlängst erfolgte Streichung der Landesförderungen an das Psychotherapiezentrum Jefira?

1. Welche alternativen Therapiemöglichkeiten für die dort bisher rund 18.000 behandelten Personen (davon rund 400 Kinder) sind geplant?

Die betroffenen Grundversorgten können die aus ihrer allgemeinen Krankenversicherung erfließenden Therapieleistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinausgehende von der Krankenversicherung allenfalls nicht gedeckte Bedürfnisse, sind auf Grundlage des NÖ Grundversorgungsgesetzes im Einzelfall zu beurteilen, und werden im Bedarfsfalle natürlich gewährt.

16. Beabsichtigen Sie in dieser Legislaturperiode ein aktuelles Integrationskonzept für Niederösterreich vorzulegen?
a. Wenn ja – bis wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
In diesem Zusammenhang wird abermals auf den von mir auf Basis der bestehenden rechtlichen und vielfältigen konzeptionellen Rahmenbedingungen in Auftrag gegebenen umfassenden Maßnahmenplan 2018-2023 zur Umsetzung der notwendigen Integrationsmaßnahmen verwiesen, der einer laufenden Anpassung und Fortentwicklung unterliegt. Sollte sich parallel dazu tatsächlich ein Bedarf an weiteren Konzepten ergeben, werden diese begleitend zum Maßnahmenplan selbstverständlich rasch erarbeitet und in Auftrag gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Waldhäusl
e.h. Landesrat

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