Anlagensicherheit in Spitälern
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl- Leitner gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Anlagensicherheit in niederösterreichischen Spitälern
Beim Brand im Landesklinikum Mödling sind in der Nacht auf den 30.05.2023 drei Patienten gestorben. Brandursache dürfte eine Zigarette gewesen sein. Für drei Männer in dem Raum sei jede Hilfe zu spät gekommen. Eine Frau wurde leicht verletzt, rund 90 Patienten mussten verlegt werden. Bundes- und Landeskriminalamt haben Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
Kurz vor 1:00 Uhr wurde der Alarm laut dem Bericht der Landesgesundheitsagentur ausgelöst. Die gesamte Station für Innere Medizin sei der Landesgesundheitsagentur zufolge verraucht gewesen. Zehn Wehren rückten mit 173 Mitgliedern und 33 Fahrzeugen aus, auch die Betriebsfeuerwehr des Landesklinikums stand bei den Löscharbeiten im Einsatz. „Brand aus“ wurde kurz vor 3.00 Uhr gegeben.
Von dem Feuer im dritten Stockwerk waren letztlich auch zwei darunterliegende Bettenstationen und die fünf Operationssäle im ersten Stock betroffen. Es stellt sich nach diesen Ereignissen die Frage, ob und wie periodisch wiederkehrende Prüfroutinen und die Dokumentation der Ergebnisse zukünftig optimiert werden können, um derartige Katastrophen hintanzuhalten.
Die Gefertigte stellt daher an Mag.a Johanna Mikl-Leitner folgende
Anfrage
- Wer führt gegenständliche Überprüfungen in den niederösterreichischen Spitälern durch?
- Wie viele Personen sind daran beteiligt?
- Wie lange dauert die Überprüfung üblicherweise?
- In welchen Abständen werden diese Überprüfungen durchgeführt?
- Welche rechtlichen Grundlagen – allgemein und speziell – liegen solchen
Überprüfungen zu Grunde? - Wann fanden die Überprüfungen am LK Mödling in den vergangenen 5 Jahren statt
(nach Jahr und Zeitraum)?
a. Welche Qualifikation müssen die Prüforgane aufweisen?
i. Waren diese Qualifikationen gegeben?
b. Wie viele Personen waren zum Zwecke der Überprüfung eingesetzt? - Nach welchen Vorgaben (Prüfprotokoll) wird bei gegenständlichen Überprüfungen vorgegangen?
- Woraus ergeben sich Umfang und Inhalt der Prüfung? Welche Grundlagen liegen allfälligen Checklisten zu Grunde?
- Welche Rolle spielt der Bescheid “ GS4-ANS-17/002-2014″ zur Anlagengenehmigung/Betriebsgenehmigung Standort LK Mödling, bei der Erstellung allfälliger Prüfprotokolle und Checklisten?
a. Wurden die Ergebnisse in entsprechenden Prüfprotokollen festgehalten?
b. Wo liegen diese auf?
c. Gab es in den vergangenen 5 Jahren Mängel, die aus den Prüfprotokollen
hervorgehen? Bitte um Aufgliederung nach
i. Jahr
ii.für den Bereich Anlagentechnik –
iii.für den Bereich Brandschutz –
iv. für den Bereich der Betriebsfeuerwehr
v. Welche Mängel wurden unter ii – iv vermerkt (bitte nach Jahr aufgegliedert)? - Welche Schritte wurden nach Bekanntwerden der Mängel, welche bei Frage 9 nachgefragt wurden, gesetzt? (Bitte um Aufgliederung nach Mangel und Schritte zur Beseitigung desselben)?
a. Wer hat die tatsächliche Beseitigung festgehaltener Mängel überprüft?
b. Wo ist die Überprüfung der Mängelbeseitigung festgehalten?
c. Entspricht es den Tatsachen, dass die Zusammensetzung der
Betriebsfeuerwehr (Personenanzahl, Verfügbarkeit, Ausbildungsstand) am
Standort bereits mehrfach Gegenstand kritischer Prüfvermerke war?
d. Was wurde zur Beseitigung dieses konkreten Mangels angeordnet?
i. Durch wen, was, wann?
e. Wo wurde die Anordnung zur Beseitigung allfälliger Mängel festgehalten?
i. Wer hat die Durchführung dieser Mangelbeseitigung wann kontrolliert?
ii. Waren die Mängel zum Kontrollzeitpunkt beseitigt?
1. Wenn ja – durch welche konkreten Maßnahmen?
2. Wenn nein, warum nicht und wie wurde im Gegenstand weiter
verfahren?
Beantwortung
Johanna Mikl-Leitner
Landeshauptfrau
Herrn
Präsidenten d. NÖ Landtages
Mag. Karl WILFING
LH-ML-L-16/180-2023
St. Pölten, am 5. September 2023
Sehr geehrter Herr Präsident!
Zur Anfrage der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann betreffend „Anlagensicherheit in niederösterreichischen Spitälern“, eingebracht am 25. 07. 2023, Ltg.-140/A-5/42-2023, erlaube ich mir mitzuteilen, dass sich diese auf Angelegenheiten bezieht, die, nach der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, nicht in meine Zuständigkeit fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Mikl-Leitner eh.