Ankauf von Schutzmasken

4. Juni 2020

Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich brauchten dringend Schutzmasken und Schutzausrüstung. Aber sicher nicht um den Preis von massiven Qualitätsmängeln! Was ist da passiert und was wurde daraus für die Zukunft gelernt?

Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Landesrätin Bildung, Familien und Soziales Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister

betreffend: Ankauf von Schutzmasken durch die Landeskliniken

Die niederösterreichische Landesgesundheitsagentur kauft für die 23 Landeskliniken, drei Universitätskliniken und 48 Pflegeheime ein. Diese bestellte gemäß einem Bericht der Rechercheplattform Addendum 25.000 FFP2-Masken mit Ventil um insgesamt 172.500 Euro über die Website www.atemschutzmaske.at, welche von einem Wiener Handyshopbetreiber F. betrieben wird. Der Stückpreis betrug 6,90 Euro – verglichen mit der Zeit vor der Krise noch immer viel, aber immerhin deutlich unter den Preisen, die der Unternehmer F. in seinen Shops verrechnet.

Der Betreiber des Shops wird in besagtem Artikel eher nicht als die erste Adresse genannt, wo man medizinische Ausstattung im großen Rahmen kauft und es erstaunt, dass sowohl die Landesgesundsheitsagentur, als auch die Landeskliniken sich entschlossen haben, hier einzukaufen. In den Regalen des Shops von Herrn F. liegen OP-Masken, von denen die Herkunftsbezeichnungen heruntergekratzt wurden. Auf der Rückseite einer weißen FFP3- Maske des US-Herstellers 3M steht „Not intended for resale“. Neben manchen Masken stehen eingerahmte Zertifikate. Sie sollen belegen, dass die hier ausgestellte Ware geprüft ist. Doch eines stammt von einem italienischen Institut, das nicht befugt ist, Schutzmasken zu testen. Es steht auf einer EU-Liste, die verhindern soll, dass in der Krise gefälschte Produkte in Umlauf gebracht werden.

Auch prangte auf www.atemschutzmaske.at unter dem Punkt „Partner und Referenzen“ mehr als ein Dutzend Logos bekannter Unternehmen – etwa des Fußballverbands ÖFB, des Versicherungsunternehmens Generali oder des Elektronik-Herstellers Sony. Nur: Die meisten von ihnen wussten nicht, dass sie mit ihrem Namen einen Maskenshop bewarben.

(vgl. https://www.addendum.org/coronavirus/atemschutzmaske-at/)

Wegen all dieser Ungereimtheiten stellt die Gefertigte daher folgende

ANFRAGE

1. Aus welchem Grund fiel die Entscheidung der Landesgesundheitsagentur bei www.atemschutzmaske.at einzukaufen? (Bitte um transparente Darstellung des Entscheidungsprozesses)

a. Wurden Vergleichsangebote von anderen Anbietern eingeholt?

i. Wenn ja, wie sahen diese aus?

ii. Wenn nein, wieso nicht?

b. Wie hoch wurde die Anzahl benötigter Schutzmasken der Kategorien FFP2 und FFP3 kalkuliert? (bitte je Kategorie aufgeschlüsselt)?

i. Gab es seit Anfang März dieses Jahres in den NÖ Landeskliniken und Pflege- und Betreuungszentren (PBZ) zu wenige benötigte Schutzmasken?

ii. Wenn ja, in welchem Ausmaß?

iii. Gab es eine übergeordnete Koordination der Schutzmasken, sodass allfällige Überbestände in einzelnen Standorten an jene mit Engpässen weitergegeben werden konnten?

iv. Wenn nein, wieso nicht?

2. Wieviele der im Artikel angeführten 25.000 FFP2-Masken mit Ventil werden in den Landeskliniken in Niederösterreich verwendet? (Bitte Angabe um Stückzahl per Standort?)

3. Wurden diese FFP2 Masken ausreichend von Seiten des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV) geprüft?

a. Wenn ja, in welchem Ausmaß?

b. Wenn ja, bitte hängen sie den Bericht von Seiten des Bundesamts für Eichund Vermessungswesen (BEV) bezüglich der gekauften FFP2 Masken an

c. Wenn nein, wieso nicht?

4. . Wurde von Seiten der Landesgesundheitsagentur bzw. der Landeskliniken-Holding bzw. einzelner Landeskliniken oder PBZ auch FFP3-Masken von www.atemschutzmaske.at geordert?

a. Wenn ja, in welchem Ausmaß?

b. Wenn ja, wurden diese von Seiten des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV) geprüft?

c. Wenn nein, wieso nicht?

5. War bzw. ist der nö. Landesregierung bzw. der betreffenden Landesrätin die Geschäftstätigkeit des im Artikel genannten Unternehmers bekannt?

a. Wenn ja, wurde dieser überprüft?

b. Wenn ja, wieso fiel die Wahl trotzdem auf www.atemschutzmaske.at?

c. Wenn nein, wieso nicht?

 

 

Beantwortung

Martin Eichtinger
Landesrat

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 16.06.2020
LR-EM-A-106/017-2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

In Bezug auf die, im Rahmen der Landtagsanfrage der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann, Ltg.-1144/A-5/241-2020 betreffend „Ankauf von Schutzmasken durch die Landeskliniken“, eingebracht am 28. Mai 2020, an mich gerichteten Fragen erlaube ich mir mitzuteilen, dass sich diese auf Angelegenheiten bezieht, die, nach der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, nicht in meine Zuständigkeit fallen.

Mit besten Grüßen

Martin Eichtinger eh. (Landesrat)

 

 

Anfragebeantwortung

Ulrike Königsberger-Ludwig
LANDESRÄTIN FÜR SOZIALE VERWALTUNG, GESUNDHEIT UND GLEICHSTELLUNG

Herrn
Landtagspräsidenten
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 1. Juli 2020
im Hause GZ: LR-KL-AP-93/007-2020

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann vom 28.05.2020 betreffend „Ankauf von Schutzmasken durch die Landeskliniken“, Ltg.-1145/A-5/247-2020, darf ich mitteilen, dass nach der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung keine Zuständigkeit meines Ressorts vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen Königsberger-Ludwig e.h.

 

 

Beantwortung

Dr. Stephan Pernkopf
LH-Stellvertreter

Herrn
Präsident des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 2. Juli 2020
im Hause LHSTV-P-L-397/173-2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann betreffend „Ankauf von Schutzmasken durch die Landeskliniken“, zu Zahl Ltg.-1146/A-4/144-2020, darf ich folgende Beantwortung, soferne mein Zuständigkeitsbereich betroffen ist und dies dem Anfragerecht unterliegt, übermitteln:

Die NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) hat über die Website www.atemschutzmaske.at direkt keine Atemschutzmasken beschafft. Die Beschaffung wurde bei der „Elsa-Holding“ via zentralem SAP Materialwirtschaftssystem durchgeführt.
Zum Zeitpunkt der Beschaffung waren Atemschutzmasken am Markt – sowohl quantitativ als auch qualitativ – nur sehr eingeschränkt verfügbar. Dem Zentralen Einkauf der NÖ LGA war es nur mit größten Anstrengungen und hoher Marktkenntnis möglich, den Bedarf zu bedecken. Die langjährigen Regellieferanten hatten die Belieferungen mit Ende Jänner eingestellt bzw. konnten nur Kleinstmengen angeliefert werden. Um die Versorgung sicherzustellen, musste auf alternative Lieferquellen zurückgegriffen werden. Nach einer im Vorfeld der Beschaffung durchgeführten positiven Überprüfung der angebotenen Atemschutzmasken durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) wurde die Lieferung beauftragt. Diese Masken waren innerhalb eines Tages verfügbar, die Lieferzeiten bei Marktbegleitern lagen im Schnitt bei bis zu 4 Wochen. Lieferausfälle waren auf Grund der chinesischen Exportbeschränkungen und nicht vorhandenen Luftfrachtkapazitäten laufend ein Problem. Dies wurde auch täglich in den diversen Medien berichtet.

Pro Tag sind zu diesem Zeitpunkt zwischen 30 und 50 Angebote in der NÖ LGA eingelangt. Der Preisrahmen für solche Masken lag zwischen Euro 4,95 und Euro 10,50. Die meisten Angebote mussten bereits in der Vorprüfung wegen unzulänglicher Dokumentation (ungültige bzw. mangelhafte Zertifikate, unzureichende Produktbeschreibungen, bis zu 100 % Vorauskassa nach China bzw. an bonitätsschwache Anbieter, unsichere Lieferterminaussagen, etc.) ausgeschieden werden.

Die Bedarfsplanung erfolgte auf Grund tagesaktueller Verbrauchsanalysen, Bedarfsmeldungen und daraus resultierenden Hochrechnungen.
Atemschutzmasken wurden bzw. werden überwiegend in China für den Weltmarkt hergestellt. Bedingt durch den hohen Eigenbedarf in China ist der Nachschub nach Europa bzw. Amerika abgebrochen. Die bisherigen Regellieferanten mussten daher die Belieferungen bereits Ende Jänner einstellen. Hinzu kamen noch diverse Exporteinschränkungen in einigen europäischen Ländern, welche sich auch negativ auf für Österreich bestimmte Transitware ausgewirkt haben. Daher mussten unter größten Anstrengungen seitens des Einkaufs Atemschutzmasken zu den, zu diesem Zeitpunkt aktuellen und täglich steigenden, Marktpreisen sowie unter Berücksichtigung der kurzfristigen Verfügbarkeit punkto Menge und Qualität, beschafft werden, um die NÖ Landes- und Universitätskliniken und NÖ Pflege- und Betreuungszentren (PBZ) bzw. Pflege- und Förderzentren (PFZ) jederzeit ausreichend versorgen zu können. So konnte der Schutz der PatientInnen, BewohnerInnen sowie MitarbeiterInnen zu jedem Zeitpunkt mit vom BEV geprüften Atemschutzmasken ausreichend gewährleistet werden. Sämtliche der gelieferten Atemschutzmasken wurden zentral gesteuert über die beiden Logistikzentren St. Pölten und Wr. Neustadt je nach Bedarf an die Klinken und PBZ bzw. PFZ verteilt.

Die Atemschutzmasken wurden nach dem im Erlass des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (Geschäftszahl: 2020-0.198.830) genannten „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020 der Fa. DEKRA Testing and Certification GmbH und des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beim BEV“

überprüft. Dieses Vorgehen wurde zum Schutz der MitarbeiterInnen als Standardprozess bei FFP2-Atemschutzmasken durchgeführt. Diese Atemschutzmasken haben bei der Prüfung sogar sehr gut abgeschnitten. Auf Grund des guten Tragekomforts gibt es laufend Anfragen von AnwenderInnen, ob diese Atemschutzmasken noch verfügbar sind.

Von Seiten der Zentrale der NÖ LGA und der NÖ Landes- und Universitätskliniken wurden keine FFP3-Masken von www.atemschutzmaske.at geordert, auch der Unternehmer war nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf eh.

 

 

Beantwortung

Christiane Teschl-Hofmeister
Landesrätin

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 2. Juli 2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann betreffend „Ankauf von Schutzmasken durch die Landeskliniken“, eingebracht am 28. Mai 2020,
Ltg. 1143/A-5/240-2020, darf ich Folgendes mitteilen:

Die Beantwortung einer Anfrage durch ein Regierungsmitglied ist durch die
NÖ Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Landtages von NÖ sowie der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung vorgegeben. Diese Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten.
Auf Basis dieser gegebenen gesetzlichen Grundlagen darf ich daher im Rahmen meiner Zuständigkeit wie folgt Stellung nehmen:

Die Bedarfsplanung benötigter Schutzmasken „FFP2“ erfolgte auf Grund tagesaktueller Verbrauchsanalysen, Bedarfsmeldungen und daraus resultierenden Hochrechnungen.
Atemschutzmasken wurden bzw. werden überwiegend in China für den Weltmarkt hergestellt. Bedingt durch den hohen Eigenbedarf in China ist der Nachschub nach Europa bzw. Amerika abgebrochen. Die bisherigen Regellieferanten mussten daher die Belieferungen bereits Ende Jänner einstellen. Hinzu kamen noch diverse Exporteinschränkungen in einigen europäischen Ländern, welche sich auch negativ auf für Österreich bestimmte Transitware ausgewirkt haben. Daher mussten unter größten Anstrengungen seitens des Einkaufs Atemschutzmasken zu den, zu diesem Zeitpunkt aktuellen und täglich steigenden, Marktpreisen sowie unter Berücksichtigung

der kurzfristigen Verfügbarkeit punkto Menge und Qualität, beschafft werden, um die NÖ Pflege- und Betreuungszentren (PBZ) und Pflege- und Förderzentren (PFZ) jederzeit ausreichend versorgen zu können. So konnte der Schutz der BewohnerInnen sowie MitarbeiterInnen zu jedem Zeitpunkt mit vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen geprüften Atemschutzmasken ausreichend gewährleistet werden. Sämtliche der gelieferten Atemschutzmasken wurden zentral gesteuert über die beiden Logistikzentren St. Pölten und Wr. Neustadt je nach Bedarf an die PBZ bzw. PFZ verteilt.

Die Atemschutzmasken wurden nach dem im Erlass des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (Geschäftszahl: 2020-0.198.830) genannten „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020 der Fa. DEKRA Testing and Certification GmbH und des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen“ überprüft. Dieses Vorgehen wurde zum Schutz der MitarbeiterInnen als Standardprozess bei „FFP2“-Atemschutzmasken durchgeführt. Diese Atemschutzmasken haben bei der Prüfung sogar sehr gut abgeschnitten. Auf Grund des guten Tragekomforts gibt es laufend Anfragen von AnwenderInnen, ob diese Atemschutzmasken noch verfügbar sind.

Von Seiten der PBZ erfolgte eine Bestellung von „FFP3“-Masken in Kleinstmengen (350 Stück) die sich auf Grund der mangelhaften Qualität aktuell in Rückabwicklung befindet. Eine Prüfung von Seiten des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen für FFP3-Masken lag nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Teschl-Hofmeister e.h. Landesrätin

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