Aktueller Status – Europaspange

17. Dezember 2019

„Ergebnisoffen“  – so lautet das Zauberwort, das zugleich Skeptiker beruhigen soll und Befürworter schon aktiv werden lässt. Aber wie geht das zusammen? Ist eine Autobahn/höherwertige Straßenverbindung in unserer Zeit überhaupt noch die Lösung, wenn es um Regionalentwicklung und Lebensqualität geht? Welche (Vor-)Entscheidungen werden bereits getroffen, bevor DIE Entscheidung da ist? Wir wollten wissen, wie „ergebnisoffen“ eine Prüfung wirklich ist und ob man sich als Bürger_in darauf verlassen sollte. Also – ich tät‘ mal skeptisch bleiben!

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag.a Edith KOLLERMANN an Landesrat DI Ludwig SCHLERITZKO gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: „Aktueller Status bezüglich der „Europaspange“

Die Vorbereitungen zur „Strategischen Prüfung-Verkehr (SPV)“ wurden Anfang April vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufgenommen und der Prüfprozess damit offiziell gestartet.

Der damalige Verkehrsminister Norbert Hofer und Sie, Herr Landesrat, wurden mit den Worten zitiert: „Damit wurde der nächste Schritt in Sachen Europaspange gesetzt. Nachdem sich zuerst die Region auf den gemeinsamen Ausbau von Straßen- und Schieneninfrastruktur verständigt hat, sind wir nun auch offiziell in der Phase der ‚Strategischen-Prüfung-Verkehr‘. Damit folgt jetzt eine faktenbasierte und ergebnisoffene Prüfung für dieses Infrastrukturprojekt im nördlichen Niederösterreich. Am Ende dieser Prüfung durch das BMVIT wird feststehen, wie der weitere Ausbau von Straße und Schiene in der Region aussehen wird“. (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190401_OTS0027/naechster- schritt-fuer-europaspange)

Weitere Details sind nicht verfügbar, einige offene Fragen ergeben sich jedoch aus laufenden Veranstaltungen von Bürgerinitiativen vor Ort bzw. von medialer Berichterstattung über die mutmaßlich zukünftige „Waldviertelautobahn“.

Wie wird die Bevölkerung zwischenzeitlich über den Planungsstand zu diesem Jahrhundertprojekt informiert? Welche Kosten fielen für die bereits fertige Studie des Landes an, die zwar aus Steuermitteln bedeckt wurde, den Steuerzahler_innen jedoch nicht zugänglich ist? Wie hoch sind die geplanten (Planungs-)Ausgaben, bis zur allfälligen politischen Beschlussfassung?

Anfrage

1. Wieviel kostete die vom Land Niederösterreich in Auftrag gegebene Studie zur „Europaspange“?

2. Wer sind die Autor_innen dieser Studie?

3. Welche Kriterien veranlassten die Landesregierung, eben diese mit der Studie zu beauftragen?

4. Warum wurde die vollständige Studie den Abgeordneten zum Niederösterreichischen Landtag nicht zugänglich gemacht und ist dies noch bis zum Abschluss der SPV geplant?

5. Gab es von Seiten der Landesregierung (abgesehen von den Kosten der o.a. Studie) weitere Investitionen im Zusammenhang mit der Planung der „Europaspange“?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß (bitte um Angabe der Gesamtkosten und Aufteilung auf die wesentlichsten Positionen)?

6. Welche Expert_innen wurden von der Landesregierung bisher mit Beratungsleistungen zur „Europaspange“ beigezogen?

7. Wie erfolgte die Auswahl dieser Expert_innen?

8. Gibt es ein Verkehrskonzept bezüglich des Raums Waldviertels, sowohl für den Fall der Umsetzung der „Europaspange“ als auch bei Ablehnung?
a. Wenn ja, welches?
b. Wenn nein, wieso nicht?

9. Ist Ihnen bekannt, ob und in welchem Ausmaß von Umsetzungspartnern (z.B. ASFINAG) bereits Vorkehrungen für den (Aus-)Bau der Straßenverbindung gesetzt werden?
a. Wenn ja, welche Vereinbarungen gibt es mit diesen Unternehmen für den Fall des Baus/Nicht-Baus hinsichtlich Kostenübernahmen oder Abschlagszahlungen?
b. Wenn nein, können Sie ausschließen, dass der/die österreichische/niederösterreichische Steuerzahler_in für allfällige Vorbereitungsaufwendungen aufkommen müssen wird?

10. Ist Ihnen bekannt, ob bei der SPV die Auswirkungen auf den CO2 Ausstoß bis 2030 bzw. 2050 quantifiziert werden?
a. Wenn Ihnen dies bekannt ist und die Auswirkungen quantifiziert werden sollen, bitte um Bekanntgabe der Berechnungsgrundlagen, soweit derzeit bekannt.
b. Wenn Ihnen dies bekannt ist und die Auswirkungen nicht quantifiziert werden sollen, bitte um Begründung, wieso nicht.
c. Wenn nein, wieso nicht?

11. Ist Ihnen bekannt, mit welcher Gewichtung ein – wie man in einer fundierten Prüfung annehmen darf – quantifiziertes „CO2 Budget“ das Ergebnis beeinflussen wird?
a. Wenn ja, bitte um Angabe der Gewichtungsfaktoren
b. Wenn nein, bitte um Nachfrage an der zuständigen Stelle des BM für Verkehr, Innovation und Technologie

12. Die SPV wurde immer als „ergebnisoffen“ bezeichnet. Würden Sie dies nach bisherigem Wissensstand weiterhin so bezeichnen?

13. In welchem Ausmaß und in welcher Form fließt das Wissen von Expert_innen, die derzeit bei verschiedenen Bürger_inneninitiativen zu Wort kommen, in die strategische Prüfung ein? Es ist davon auszugehen, dass Ihnen zumindest jene Bürgerinitiativen bekannt sind, die bereits bei Vertretern der Landesregierung vorstellig geworden sind. Bitte daher um Beantwortung dieser Frage zumindest bezogen auf die Ihnen bekannten Initiativen.

14. Ist vorgesehen, den Anliegen der Bevölkerung innerhalb der SPV noch Raum zu geben?
a. Wenn ja, wann und in welcher Form
b. Wenn nein, wieso nicht?

Mag.a Edith KOLLERMANN

 

 

Beantwortung

Ludwig Schleritzko
Landesrat

Herrn
Präsident des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

B. Schleritzko-F-24/058-2019

St. Pölten, am 27. Jänner 2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend „Aktueller Status bezüglich der Europaspange“, eingebracht am 17.Dezember 2019, Ltg.-962/A-5/203-2019, an mich gerichteten Fragen beantworte ich, soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:

Das NÖ Mobilitätskonzept 2030+ bzw. das Mobilitätspaket Niederösterreich 2018-2022 enthält alle geplanten Maßnahmen des Landes Niederösterreich für die Bereiche Schieneninfrastruktur, Straßeninfrastruktur und öffentlicher Verkehr.
Gemäß § 6 SP-V-Gesetz (Strategische Prüfung Verkehr-Gesetz) wird der noch zu erstellende Umweltbericht zur „Europaspange“ Aussagen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen sowie die verkehrlichen und regionalen Auswirkungen enthalten. Als Projektpartner unterstützen ASFINAG und ÖBB das Land Niederösterreich als Initiator. Im Rahmen der Strategischen Prüfung Verkehr (SP-V) fallen für die Projektpartner ASFINAG und ÖBB dazu keine externen Kosten an.

Die SP-V ist ein transparentes, faktenbasiertes und ergebnisoffenes Prüfverfahren. Das SP-V-Gesetz benennt konkrete Vorgaben und definiert Zeitpunkte zur Beteiligung in der SP-V. Die Einbeziehung von Bürgerinitiativen und deren Experten sieht das SP-V-Gesetz im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Gemäß § 5 SP-V-Gesetz ist der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen, die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sind zu berücksichtigen. Dieser Schritt erfolgt durch das Verkehrsministerium als unabhängige Prüfbehörde.

Gemäß § 8 SP-V-Gesetz ist das Verkehrsministerium aufgerufen, den vorgelegten Entwurf der Netzveränderung und den dazu gehörigen Umweltbericht einem umfassenden Stellungnahmeverfahren unter Einbindung der Öffentlichkeit zu unterziehen. Die Stellungnahmefrist beträgt sechs Wochen. Die notwendigen Unterlagen werden auf der Homepage des Verkehrsministeriums veröffentlicht.

Im Rahmen der Unterstützungsleistung für die Entscheidungsfindung des Regionalverbands Waldviertel wurden die Studie zum volkswirtschaftlichen Nutzen des weiteren Ausbaus der ÖV- und Straßeninfrastruktur (ECO Austria) und eine Verkehrsuntersuchung des Bestandes (Büro Snizek) beauftragt. Zu naturschutzfachlichen Fragestellungen wurde ein Bericht amtsintern erstellt. Die Kosten für die extern erstellten Studien belaufen sich auf insgesamt € 124.078,00 (inkl. Umsatzsteuer).

Wesentliche Inhalte aller drei Studien wurden dem Regionalverband und den Verkehrssprechern aller im NÖ Landtag vertretenen Parteien präsentiert.
Die Ergebnisse aller Studien werden Bestandteil des Umweltberichtes im Rahmen der SP-V sein. Mit Beschluss des NÖ Landtages vom 14. Juni 2018, wurde ich beauftragt, zur gemeinsamen Erarbeitung einer SP-V für eine höherrangige Straßenverbindung im Wald- und Weinviertel an den zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, heranzutreten. Auf dieser Basis wurde seitens der NÖ Landesregierung die Erstellung der notwendigen Unterlagen für die SP-V im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach vorheriger Bekanntmachung gemäß § 34 Bundesvergabegesetz 2018 im Oberschwellenbereich auf Basis von 4 Losen beauftragt. Zur Auswahl der Leistungen im Vergabeverfahren wurde die Qualität der Konzepte zur Leistungserbringung mit einer Gewichtung von 60 % sowie eine Preisbewertung mit einer Gewichtung von 40 % vergeben. Das Land Niederösterreich ist gemäß § 61 Bundesvergabegesetz 2018 der gesetzlichen Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntgabe auf Unionsebene und nationaler Ebene (Plattformen TED und USP) nachgekommen.

Mit freundlichen Grüßen
LR Schleritzko eh.

 

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