Ärztlicher Dienst an Sonn- und Feiertagen

10. Dezember 2019

Krankheiten und Unfälle halten sich nicht an Werktage und Bürozeiten. Wie gut versorgt ist Niederösterreich an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht? Um es vorweg zu nehmen: Nicht überall gleich gut.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a. Kollermann an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig

betreffend: Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen

Die Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig gab in ihrer Antwort bezüglich Ltg.-557-1/A-1/33-2018 (https://noe- landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-557) am 04.12.2019 an, dass 60 bis 90 Prozent der derzeit 135 Wochenend-Sprengel in Niederösterreich laufend besetzt sind. Diese Antwort überrascht doch, da es im Umkehrschluss bedeutet, dass bis zu 40 Prozent der derzeit 135 Wochenend-Sprengel in Niederösterreich nicht laufend besetzt sind.

Besonders in Niederösterreich scheint im Bereich der ärztlichen Versorgung nicht nur in Form nicht besetzter Kassenstellen, sondern auch hinsichtlich der Wochenend-Bereitschaftsdienste eine Notsituation zu entstehen.

Die Gefertigte stellt daher an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig folgende

Anfrage

1. Welche Wochenend-Sprengel in Niederösterreich sind derzeit in welchem Ausmaß besetzt? (Bitte um Angabe in Prozent pro Wochenend-Sprengel)

2. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung bzw. die betreffende Landesrätin vor, um die aktuelle Verfügbarkeits- und Versorgungslage zu verbessern?

a. Wo sind diese Maßnahmen veröffentlicht worden?

3. Welches Ziel hat die Landesregierung bzw die Landesrätin bezüglich der Abdeckung der Bereitschaftsversorgung an Wochenenden? (Bitte um Angabe in Prozent pro Wochenend- Sprengel)

Mag.a. Kollermann

 

Beantwortung

Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG
LANDESRÄTIN FÜR SOZIALE VERWALTUNG, GESUNDHEIT UND GLEICHSTELLUNG

Herrn
Landtagspräsidenten
Mag. Karl Wilfing
Im Haus

St. Pölten, am 21.01.2020

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!

die im Rahmen der Landtagsanfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann betreffend „Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen“, eingebracht am 10. Dezember 2019, Ltg.-948/A-5/200-2019, an mich gerichteten Fragen beantworte ich soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:

Zu Frage 1: Die Daten wurden von der Ärztekammer für Niederösterreich zur Verfügung gestellt und sind in der angefügten Beilage ersichtlich. Darüber hinaus hat die Ärztekammer in ihrer Stellungnahme darauf verwiesen, dass durchgehend 75% der Sprengel besetzt waren und Niederösterreich im Vergleich zu den Bundesländern Oberösterreich und der Steiermark, die ebenfalls eine ausgeprägte ländliche Versorgungslandschaft verzeichnen, auf mehr als das Vierfache an eingerichteten Sprengeln mit ärztlichen Besetzungen verweisen kann.
Zudem wurde mit Jahresbeginn 2020 den Wahlärztinnen und Wahlärzten eine

gesonderte Abrechnungsregelung für die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten, die

im Wege der Ärztekammer für Niederösterreich eingeteilt werden, im Einvernehmen mit der Krankenkasse angeboten. Mit diesem zusätzlichen Schritt wurde ein Angebot zur weiteren Abdeckung der Bereitschaftsversorgung an Wochenenden geleistet.

Zu Frage 2: Wie aus dem Resolutionsantrag Ltg.-557-1/A-1/33-2018, „Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen“ ersichtlich, besteht in dieser Thematik keine Zuständigkeit des Landes Niederösterreich.
Die eingeholte Stellungnahme der Ärztekammer für Niederösterreich nennt folgende gesetzte Maßnahmen:

Um die Teilnahme für Ärzte für Allgemeinmedizin möglichst attraktiv zu gestalten, sind per 1. Juli 2019 folgende Verbesserungen und Maßnahmen im Einvernehmen mit der ÖGK, vormals Nö. Gebietskrankenkasse, umgesetzt worden:

  • Die Bereitschaftsdienstzeit wird von 8 Uhr bis 14 Uhr mit sechs Stunden vereinbart. Darin enthalten sind einheitliche Ordinationszeiten zwischen 9 Uhr bis 11 Uhr für das Bundesland Niederösterreich.

Ab 2020 sind die Tarife wiederum erhöht worden und gestalten sich nun wie folgt:

  • Niederösterreichweit kommt ein einheitliches Honorar für die grundsätzliche Bereitschaft pro Diensttag für 6 Stunden in Höhe von € 153,92 zum Tragen. Als zusätzliche Maßnahme wurde die Finanzierung der Mitversorgung von einem oder zwei Nachbarsprengeln mit der Krankenkasse getroffen und soll diese Option auch dazu beitragen, dass die allfällige ständige Mitbetreuung von Nachbarsprengeln zu einer Erprobung einer Sprengelvergrößerung und somit teilweise neuen Sprengelstruktur führen kann.
  •  Die Position 5 Sonntagsvisite, welche auch an Samstagen und Feiertagenzur Verrechnung gelangt, wird von € 37,33 auf € 71 ‚83 angehoben.
  • Die Position 6 Sonntagsordination, welche auch an Samstagen undFeiertagen zur Verrechnung gelangt, wird von €15,76 auf € 20,54 erhöht.
  •  Weitere Einzelleistungspositionen sowie die Abgeltung für Wegegebühren sind in unveränderter Form bei allen Sozialversicherungsträgern weiterhinverrechenbar.Zu Frage 3: Ziel ist es, eine flächendeckende Versorgung für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sicherzustellen. Dazu braucht es nach Aussage aller Experten Ordinationen und nicht nur Visitendienste, um eine Versorgungswirksamkeit erreichen zu können. Diese Versorgung kann erreicht werden, wenn die aktuelle Freiwilligkeit wieder in eine Pflicht geändert wird. Das ist durch Erlass einer Verordnung der Ärztekammer gem. § 84 Abs. 4 Z 7 Ärztegesetz, durch eine Änderung des Gesamtvertrages, oder durch legistische Maßnahmen seitens des Bundes möglich. Die Landesregierung hat keine direkte Einflussmöglichkeit auf diese Gestaltungsmöglichkeiten, wir sind allerdings laufend in Gesprächen mit den Zuständigen, um praktikable Lösungen zu finden und diese zu unterstützen, wo uns das möglich ist.Mit freundlichen Grüßen
    Ulrike Königsberger-Ludwig e.h.
Beilage:

Sprengelauflistung (PDF, 385 KB)

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