Ärztemangel im NÖ Spitalsbereich

6. März 2019

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Kollermann anLandeshauptfrau-Stellvertreter für Energie, Landeskliniken und Landwirtschaft Dr. Stephan Pernkopf gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: „Ärztemangel“ im NÖ Spitalsbereich. Wie sehr ist dieser durch fehlenden Blick über den Tellerrand selbstgemacht?“

NEOS: Effiziente und effektive Primärversorgung nach nordeuropäischem Modell

In nordeuropäischen Ländern wird ein Großteil der Patienten bereits im niedergelassenen Bereich versorgt. Ein politisches Bekenntnis zur Primärversorgung macht dies möglich. Dabei arbeiten flächendeckend verschiedene Gesundheitsberufsgruppen (Apotheker, Ärzte, Pfleger, Therapeuten, …) auf Augenhöhe in Primärversorgungs-Zentren oder –Netzwerken zusammen. Das Krankenhaus wird erst nach einer Überweisung aus dem niedergelassenen Bereich (Gate- Keeping) oder bei Notfällen aufgesucht. Davon sind wir in Österreich weit entfernt. Niederösterreich mit seiner Strategie, jedes schlecht ausgelastete Kleinstspital zu erhalten, anstatt die wohnortnahe, ressourcenschonende niedergelassene Versorgung voranzutreiben, ist von einer starken Primärversorgung Jahrzehnte entfernt. Verglichen mit NÖ kommen die Nordeuropäer mit ihrer starken Primärversorgung aktuell mit einem Drittel der Spitäler und Spitalsaufenthalte aus. Durch die Stärkung der niedergelassenen Versorgung und die Aufwertung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe kommt man in Nordeuropa auch mit wesentlich weniger ärztlichem Personal aus, ohne in einen „Ärztemangel“ zu steuern.

NÖ: „Ärztemangel“ durch Spitalsüberversorgung und Überbürokratie

Durch die konsequente NÖ Spitals-Überversorgung hat sich nicht nur ein Ärztemangel im niedergelassenen Bereich ergeben, sondern mittlerweile auch in den zahlreichen NÖ Kleinstspitälern. Dies ist im Spitalsbereich doppelt bedenklich, denn es fällt im Spitalsbereich nicht sofort auf, wenn Not am Mann oder an der Frau ist. Eine Zeit lang kann das Fehlen eines Arztes/einer Ärztin ausgeglichen werden. Patienten kommen ein wenig später dran. Hier stellt sich die Frage, wie sehr dies die Strategie der NÖ Landeskliniken ist. Denn eine Angebotsreduktion bewirkt längere KH-Wartezeiten, wodurch die NÖ Patientinnen und Patienten von sich aus in andere Bundesländer abwandern – Wien oder Oberösterreich – und sich die NÖ Landeskliniken laufende Kosten ersparen.

Massive Kritik an den NÖ Landeskliniken durch Ärztevertreter

Jedoch schreitet die Entwicklung beim – wie es scheint, selbstgemachten – Ärztemangel laut Ärztevertretern in den NÖ Spitälern rasch voran. Dies ist keine neue Entwicklung, sondern die Konsequenz einer Politik, die dieses Problem jahrelang ignoriert hat. Schon 2013 kam es in verschiedenen Spitälern in Niederösterreich zu einem akuten Ärztemangel. (https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1348318/Niederoesterreich_Spitalsaerzte- klagen-an). Patienten, die unzumutbar von einem spärlich besetzten Kleinstspital zum nächsten fahren. Turnusärzte, die wegen Personalmangels zu Tätigkeiten herangezogen werden, für die sie gar nicht ausgebildet sind. Politgünstlinge, die unter dem Schutz der Regierenden trotz des gegenteiligen Wunsches des Spitalsträgers vereinzelt hochkomplexe Operationen machen, die nach modernen Standards nur in einer großen Zentralklinik zeitgemäß durchzuführen sind. All

diese Kritikpunkte machten niederösterreichischen Spitalsärzte schon 2013 unter dem Schutz der Anonymität öffentlich. So wurden schon zum damaligen Zeitpunkt Ärzte dringend gesucht. Recherchen in der Personalabteilung des niederösterreichischen Spitalskonzerns ergaben starke Indizien für einen bestehenden Personalmangel in diesem Bereich im Jahr 2013. Nur 3400 der 20.000 Mitarbeiter waren Ärzte. Personal für Pflege und Verwaltung ist derzeit kaum gefragt. Nur elf Stellen waren in diesen Bereichen 2013 zu besetzen. Damals bestand Bedarf für 31 Ärzte.

Fehlende Versorgungsstrategie und verheimlichte KH-Versorgungsengpässe

2017 wurde zudem bekannt, dass viele Spitäler in Niederösterreich ein Minimalprogramm fahren müssen. Die Notaufnahme war in einem von diesen Spitälern nur durch drei Ärzte besetzt, davon war einer im Turnus, der nur Erstgespräche durchführen konnte. Demzufolge waren es nur zwei Ärzte im besagten Spital, die im 24-Stunden-Dienst die gesamte Notaufnahme betreuen mussten.

Ärztliche Kritik an der NÖ Kleinstspitals-Politik:

Auszüge aus „Niederösterreich: Spitalsärzte klagen an“

https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1348318/Niederoesterreich_Spitalsaerzte- klagen-an

·  Turnusärzte, die wegen Personalmangels zu Tätigkeiten herangezogen werden, für die sie gar nicht ausgebildet sind.

·  Politgünstlinge, die unter dem Schutz der Regierenden trotz des gegenteiligen Wunsches des Spitalsträgers vereinzelt hochkomplexe Operationen machen, die nach modernen Standards nur in einer großen Zentralklinik zeitgemäß durchzuführen sind.

·  Das Grundproblem, auf dem fast alles aufbaut, ist der politische Wille zur Erhaltung von Standorten um jeden Preis

·  Schuld sei die politisch verordnete kleinteilige Struktur, die viele Standorte unattraktiv für Mediziner mache.

·  In Waidhofen an der Thaya waren zuletzt 13 von 17 Turnusplätzen unbesetzt.

·  Es gab einen Vorfall, bei dem ein Auszubildender sowohl Gynäkologie als auch Innere Medizin betreuen musste, seinen Turnus aber erst im letztgenannten Fach gemacht hatte.

·  Kleinräumige Strukturen sorgen zwar in weiten Teilen der Bevölkerung für – manche sagen: trügerische – Sicherheit. Tatsächlich verschwendet das Ressourcen.

·  Mit einem Endbetrag von 3.582 Euro pro Aufenthalt ist – sieht man von Wien (4.312) mit seinen medizinischen Sonderleistungen ab – nur Kärnten ineffizienter (3.647 Euro).

·  Verblutet in St. Pölten: Und trotzdem, erinnert sich Assistenzarzt S., sei man von Vollversorgung weit entfernt. Er schildert einen Fall, bei dem keinem der Beteiligten ein Fehler vorzuwerfen sei, eine unglückliche Konstellation jedoch dazu führte, dass ein Patient verstarb. Es geschah in der Nähe von Wien.

·  S. ist davon überzeugt, dass kleine Spitäler Versorgungssicherheit vorgaukeln, die es

nicht gibt. Aus seiner Geschichte zieht er folgenden Schluss: „Wäre der Verstorbene gezwungen gewesen, gleich in eine größere Klinik zu fahren, hätte er überlebt.“

·  Die Halbwertszeit von medizinischem Wissen betrage heute gerade einmal fünf Jahre. Kleine Standorte, sagt er, seien mit allen Kräften damit beschäftigt, den Betrieb aufrecht

zu erhalten. „In so einer Situation auch noch auf dem neuesten Stand zu bleiben, ist für die Ärzte vor Ort einfach unmöglich.“

· „Die Presse am Sonntag“ bat die Kliniken-Holding in Form von zwölf Fragen um eine Stellungnahme zu den Äußerungen ihrer Mitarbeiter. Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, die zentral aus fünf und in den Regionen aus weiteren 22 Pressekoordinatoren besteht, teilte mit, aufgrund des hohen Rechercheaufwands innerhalb des erbetenen Zeitraums von einem Tag keine Antwort geben zu können.

Die Gefertigte stellt daher an Landeshauptfrau-Stellvertreter für Energie, Landeskliniken und Landwirtschaft Dr. Stephan Pernkopf folgende

Anfrage

1. Wie hat sich der Anteil des ärztlichen Personals unter den Mitarbeitern im Spitalsbereich in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte um Angaben in absoluten, sowie relativen Zahlen pro Jahr und Standort)

2. Wie hat sich die durchschnittliche Wartezeit in den Notfallambulanzen in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte um Angaben in Minuten pro Fall, Jahr und Standort)

3. Wieviele Ärzte besetzten durchschnittlich in den letzten 5 Jahren nach der Normalarbeitszeit (Anm. nach 14:00 Uhr)die Notfallambulanzen in den niederösterreichischen Spitälern? (Bitte um Angabe inVollzeitäquivalenten pro Standort nach Jahr)

4. Wieviele Patienten versorgten die niederösterreichischen Spitäler durchschnittlich in den letzten 5 Jahren? (Bitte um Angabe nach Standort und Jahr)

5. Wieviele Patienten versorgten die niederösterreichischen Spitäler durchschnittlich in den letzten 5 Jahren nach der Normalarbeitszeit in den Notfallambulanzen? (Bitte um Angabe nach Standort und Jahr)

6. Wieviele Spitalsärzte gingen in den letzten 5 Jahren in Pension? (Bitte um Angabe der Anzahl pro Jahr und Standort)

7. Wieviele Spitalsärzte nahmen in den letzten 5 Jahren ihren Dienst in den Spitälern in Niederösterreich auf? (Bitte um Angabe der Anzahl pro Jahr und Standort)

8. Welche Maßnahmen hat die niederösterreichische Landesregierung in den letzten 5 Jahren gesetzt, um den bürokratischen Alltag der Spitalsärzte zu erleichtern?

9. Welche Maßnahmen wird die niederösterreichische Landesregierung setzen, um den bürokratischen Alltag der Spitalsärzte zu erleichtern?

10. Gibt es von Seiten der Landesregierung Pläne, die Ambulanzen in Niederösterreich besser auszustatten, personell und finanziell?
a. Wenn ja, ab wann und wenn schon vorhanden, wann und wo wurde dies veröffentlicht?
b. Wenn nein, wieso nicht?

11. Wie sehr ist der „Ärztemangel“ in NÖ „selbst gemacht“, indem man in der zeitlich aufwendigsten Versorgungsform, den Krankenhäusern, versorgt und nicht im niedergelassenen Bereich? Welche Entscheidungsgrundlagen wurden für dieses Vorgehen herangezogen?

12. Was unternehmen Sie gegen den höchstwahrscheinlich selbst gemachten Ärztemangel?

13. Wie viele finanzielle Ressourcen planen Sie im stationären Bereich abzubauen und in den ressourcenschonenden niedergelassenen Bereich umzuleiten? (Darstellung jährlich
bis 2025) a. Wenn Sie dies nicht planen, warum nicht?

14. Die Wettbewerbsfähigkeit einiger NÖ Kleinst-Spitäler in Wien-Umgebung scheint nicht gegeben zu sein, wodurch es mutmaßlich zu zunehmender (unabgestimmter) Patientenabwanderung nach Wien kommt. Die Personalbindung, trotz Ausbleibens von Patienten, ist dadurch enorm. Gibt es Pläne, einige der Kleinst-Spitäler in Ambulanzen umzuwandeln, um so medizinisches Personal freizuspielen?

15. Die Quote der abwandernden NÖ Patienten in andere Bundesländer liegt weit über der Auspendlerquote und nimmt verstärkt zu. Wurden die knapp 25% abwandernden Patienten befragt, weshalb sie den NÖ Spitälern den Rücken kehren?

16. Welche ursprünglichen ärztlichen Leistungen dürfen Pflegekräfte in den NÖ Landeskliniken aktuell durchführen?

17. Welche ärztlichen Leistungen sollen in den nächsten fünf Jahren in den NÖ Landeskliniken zusätzlich von der Pflege durchgeführt werden dürfen?

18. In welchen NÖ Versorgungsregionen und Fachbereichen hat die partnerschaftliche Zielsteuerung (seit 2013) für die ärztliche Entlastung in den Spitälern gesorgt und in welcher Höhe? (gemessen nach Leistungen, Aufenthalten und in finanziellen Werten; pro Jahr)

Mag. a Edith Kollermann

 

Beantwortung

Dr. Stephan Pernkopf
LH-Stellvertreter

Herrn Präsident
des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

im Hause
LHSTV-P-L-397/124-2019

St. Pölten, am 9. April 2019

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend Ärztemangel im
NÖ Spitalsbereich. Wie sehr ist dieser durch fehlenden Blick über den Tellerrand selbstgemacht?, zu Zahl Ltg.-603/A-4/62-2019, darf ich folgende Beantwortung, soferne mein Zuständigkeitsbereich betroffen ist und dies dem Anfragerecht unterliegt, übermitteln:

Der Anteil des ärztlichen Personals am Gesamtpersonal der NÖ Landes- und
Universitätskliniken hat sich in den letzten 5 Jahren pro Standort wie folgt entwickelt:

Anzumerken ist, dass es sich bei den Klinikstandorten Mauer und Hochegg um Sonderkrankenanstalten handelt. Deren spezifisches Leistungsspektrum hat auch Auswirkungen auf die Personalzusammensetzung und erklärt die Abweichungen vom Gesamtergebnis. In den Klinikstandorten Krems und Korneuburg ergibt sich durch die Fremdreinigung eine andere Berechnungsbasis wodurch geringfügig höhere Anteile des ärztlichen Personals am Gesamtpersonal zu erkennen sind.

In den Jahren 2014-2018 wurden durchschnittlich 3,226 Mio. Patientenversorgungen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken durchgeführt. Dazu zählen ambulante Kontakte sowie stationäre Krankenhausaufenthalte die sich ja nach Klinikstandort wie folgt entwickelt haben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Anzahl der außerhalb von Niederösterreich versorgten Patienten ist niedriger als die Auspendlerquote von Erwerbstätigen, welche in NÖ in den Jahren 2011 – 2016 bei ca. 28 Prozent lag (Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Registerzählung 2011. Abgestimmte Erwerbsstatistik 2009, 2010, 2012 bis 2016, jeweils mit Stichtag 31.10. Gebietsstand 2016). Weiters muss beachtet werden, dass es aufgrund unterschiedlicher

Dokumentationsgepflogenheiten (ambulant vs. stationär) zwischen den Bundesländern zu erheblichen Verzerrungen in der Zuordnung von Anteilen in der Mitversorgung kommen kann.

Außerhalb der Normalarbeitszeit wurden in den NÖ Landes- und Universitätskliniken in den Jahren 2016-2018 jährlich ca. 800.000 Ambulanzkontakte gezählt. Je nach Klinikstandort ergab sich dabei folgende Auswertung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Akutpatienten werden in den NÖ Landes- und Universitätskliniken im Rahmen von zentralen Erstversorgungseinheiten nach dem international üblichen Manchester Triage System erstbegutachtet. Darüber hinaus werden keine Aufzeichnungen über Wartezeiten geführt. In den Ambulanzen ist sichergestellt, dass an allen Standorten mindestens eine

Fachärztin bzw. ein Facharzt oder eine Ärztin bzw. ein Arzt in Ausbildung zum Facharzt der jeweiligen Sonderfächer zur Verfügung steht.
Hingewiesen wird, dass mit Ausnahme der Behandlung von Notfällen, die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit ambulant erbringbaren, allgemeinmedizinischen bzw. fachärztlichen Leistungen nicht zu den Kernaufgaben des intramuralen Bereichs zählt. Die extramurale Versorgung fällt in den Aufgabenbereich der Sozialversicherungsträger, wobei es nicht im Kompetenzbereich der NÖ Landeskliniken-Holding liegt, Ressourcen aus dem intramuralen bzw. spitalsambulanten Bereich in den extramuralen bzw. niedergelassenen Bereich umzuleiten

Die Anzahl der in den letzten fünf Jahren (2014 – 2018) in Pension gegangen Ärztinnen und Ärzte stellt sich pro Jahr und Standort wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für den selben Zeitraum ergab sich pro Jahr und Standort die folgende Anzahl an neu eingetretenen Ärztinnen und Ärzten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In den letzten fünf Jahren (2014 – 2018) konnten die Spitalsärztinnen und Spitalsärzte durch folgende Maßnahmen entlastet werden:

·  Flächendeckende Einführung eines Videodolmetsch-Systems in allen 27

Klinikstandorten der NÖ Landeskliniken-Holding

·  Flächendeckende Einführung eines qualitativ hochwertigen Videokonferenz-

Systems zur Unterstützung klinikübergreifender Tumorboards

·  Flächendeckende Einführung von NÖBIS (NÖ Befundinformationssystem) in allen

27 Klinikstandorten der NÖ Landeskliniken-Holding zur ärztlichen Einsicht von Dokumenten aus Patienten-Voraufenthalten in anderen Klinikstandorten zur Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen

·  Ausbau von NÖBIS zur Fremd-Befundung von Bilddaten zu radiologischen, (neuro- ) chirurgischen oder strahlentherapeutischen Fragestellungen durch entsprechend besetzte Schwerpunktkliniken

·  Ausbau von NÖBIS zur Telekonsultation von Bilddaten zur Einholdung von Zweitmeinungen zu radiologischen, (neuro-)chirurgischen oder strahlentherapeutischen Fragestellungen

·  Beginn der Umsetzung einer vereinfachten Anmeldung im Krankenhausinformationssystemen mittels Fingerabdruck anstatt der Benutzer- bzw. Passwortkombination

·  Harmonisierung der Laborinformationssysteme in der Thermenregion sowie den Regionen Weinviertel und NÖ Mitte (per Ende 2019 abgeschlossen)

·  Implementierung des „NÖ Interaktiven Zentralen Zeitplan Assistenten“ (NIZZA) zur Gewährleistung einer effizienteren und schnelleren Planung samt Administration der ärztlichen Dienste.

Weiters wird mit dem Vorhaben NÖKIS „Niederösterreichisches Krankenhausinformations-system“ das Ziel verfolgt, die medizinischen und pflegerischen Krankenhausinformationssysteme (KIS) in allen 27 NÖ Landes- und Universitätskliniken zu harmonisieren. NÖKIS bildet dabei die Grundlage für eine zukunftsorientierte, moderne, sowie sichere Dokumentation und beinhaltet unter anderem die Module elektronische Medikation, elektronische Pflegedokumentation sowie elektronische Fieberkurve.

Unter Einbeziehung von Vertretern aller Berufsgruppen, Fächern, Hierarchien und Regionen wird dabei ein zukunftsorientiertes, modernes KIS gestaltet, welches den administrativen Aufwand erleichtert, die Forschung und Lehre unterstützt, Klinikmitarbeiter optimal bei der Behandlung der Patienten begleitet, die Abläufe planbarer bzw. vorhersagbarer macht und Verzögerungen in der Diagnostik bzw. Behandlung reduziert bzw. vermeidet.

Die Gesundheitsversorgung in NÖ baut auf dem Regionalen Strukturplan Gesundheit für NÖ (RSG NÖ) als integrativem Rahmenplan sowohl für den extramuralen als auch den intramuralen Bereich auf.

Der im Dezember 2018 von der Landes-Zielsteuerungskommission beschlossene RSG NÖ 2025 – Teil 1 übersetzt die Planrichtwerte des Österreichischen Strukturplans Gesundheit -ÖSG 2017 auf die regionalen Spezifika in NÖ und trifft Planungsaussagen für Niederösterreich sowie für die fünf niederösterreichischen

Versorgungsregionen (VR). Der RSG NÖ 2025 – Teil 1 wurde in enger Abstimmung mit den NÖ Krankenversicherungsträgern erstellt. Er enthält Planaussagen zur anzustrebenden ärztlichen Versorgung für den gesamten ambulanten Bereich (extramural und spitalsambulant) sowie indirekt aus den Strukturvorgaben ableitbare Aussagen für den stationären Bereich. Die festgeschriebenen Planaussagen sind – unter Einsatz der erforderlichen Ressourcen – entsprechend den Kompetenzbereichen bis zum Planungshorizont 2025 schrittweise umzusetzen.

Die große Nachfrage nach Ärztinnen und Ärzten beschränkt sich nicht auf Niederösterreich und kann auf systembedingte Ursachen zurückgeführt werden. Zur Deckung der Nachfrage wurden bereits zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen, die jedoch großteils in den Zuständigkeitsbereich des Bundes oder anderer Systempartner fallen. Beispielsweise handelt es sich dabei um eine Erhöhung der Studienplätze für Humanmedizin, eine Bindung mittels Länderkontingent, den Aufbau von Gesundheitszentren, die Etablierung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität in Krems oder die Forcierung eines Facharztes für Allgemeinmedizin.

Im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe konnte von Seiten der NÖ LK- Holding der § 15 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) komplett umgesetzt werden. Die im Berufsgesetz angeführten Tätigkeiten (§15GuKG Abs.4) finden in unterschiedlichen Ausprägungen statt. Die einzige Ausnahme ist dabei die „patientennahen Blutgruppenüberprüfung mittels Bedside-Tests“ (§15 Abs.4 Zi6 GuKG). Weiters räumt das GuKG die Möglichkeit ein, einzelne Tätigkeiten vom ärztlichen Dienst bzw. dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege an die Pflegefachassistenz bzw. Pflegeassistenz zu delegieren.

Die Bedeutung der Kompetenzerweiterungen bzw. Tätigkeitsausweitungen auf die Spezialisierungen für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (gem. §17 Abs.2 GuKG) lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht einschätzen. Auch mögliche Auswirkungen durch die Einführung einer dritten Berufsgruppe im Pflegebereich (Pflegefachassistenz) können vor 2021 nicht sachlich bewertet werden.

Der Bund, die Länder und die Sozialversicherung arbeiten partnerschaftlich und sektorübergreifend an der Optimierung der Struktur, Organisation und Finanzierung des Gesundheitssystems.

Mit freundlichen Grüßen
LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf eh.

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