Gefährdungsmeldungen
im Pflege- und Gesundheitswesen
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. ªEdith Kollermann an Landesrätin Bildung, Familien und Soziales Mag.ªChristiane Teschl-Hofmeister
gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Gefährdungsmeldungen im Pflege- und Gesundheitswesen
Der Personalnotstand im Gesundheits- und Pflegebereich wurde durch die COVID-Pandemie zu einem breit diskutierten Thema. Dabei gab es längst vor Beginn der Pandemie Berichte über den Mangel an Pflegepersonal und zwar sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeeinrichtungen (1). Wie genau sich das auswirkt, wird aber nur selten ausgewertet. Missstände treten immer wieder zu Tage und landen in Medien, auch die Kontrollinstrumente der Länder werden dadurch in Frage gestellt (2); so auch aktuell wieder in einem Pflegeheim in Kirchstetten im Bezirk St. Pölten (3)
In Krankenhäusern kommt es durch einen Mangel an Pflegekräften ebenfalls immer wieder zu Gefährdungsmeldungen, teilweise auch durch fehlendes ärztliches Personal (4). Zu Gefährdungsmeldungen sind Pflegekräfte gesetzlich verpflichtet, wenn durch personelle Unterbesetzung gefährliche Situationen entstehen, die sie nicht selbst bewältigen können. Die große Frage ist allerdings: Welche Konsequenzen haben Gefährdungsmeldungen?
Spätestens seit der Pandemie dürfte die insgesamte Belastung des Gesundheitssystems dazu geführt haben, dass diese Meldungen aus Mangel an Alternativen ignoriert werden (5). Da Gesundheit und Pflege in der Verantwortung der Bundesländer sind, gibt es die unterschiedlichsten Vorgaben für beispielsweise Personalschlüssel, was auch für den Rechnungshof einen Kritikpunkt darstellt (6). Da auch die Anzahl an verfügbarem Personal ein entscheidendes Qualitätskriterium darstellt, sollten die resultierenden Gefährdungsmeldungen aus beiden Bereichen regelmäßig analysiert werden, um weitere politische Entscheidungen zur Behebung des Personalmangels beeinflussen zu können. Da Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf den gleichen Personalpool zugreifen, sorgt eine Ungleichbehandlung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bei beispielsweise Personalzahlen als Qualitätsindikatoren für einen Wettkampf um Personal und eine
Ungleichbehandlung gegenüber Patienten und Patientinnen.
Zuständig für die Nachverfolgung von Gefährdungsmeldungen sind Sozial- und Gesundheitsaufsichten. Zumindest auf Landesebene muss es also für beide Bereiche genaue Statistiken über Gefährdungsmeldungen und deren Ursachen geben. Zumindest die Krankenhäuser haben gemäß dem Gesundheitsqualitätsgesetz (7) ein Qualitätsmonitoring eingerichtet und müssen daraus dem Gesundheitsministerium berichten. Die konkreten Abläufe seitens des Ministeriums bleiben allerdings unklar.
Quellen:
1. https://www.profil.at/oesterreich/pflegenotstand-protokolle-branche-11352563
2.https://www.derstandard.at/story/2000138914517/bewohner-wundgelegen-und- unterernaehrt-schwere-missstaende-in-salzburger-pflegeheim
3.Der nächste Pflegeskandal: Anklage gegen vier Heim-Mitarbeiter in NÖ | kurier.at
4.https://kurier.at/chronik/wien/personalnot-wiens-spitaeler-schlugen-53-mal-alarm/402142749
5.https://www.dossier.at/dossiers/gesundheit/wie-unsere-gesellschaft-den-hilferuf-der- pflegekraefte-ignoriert/ 6.https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/004.682_Pflege_Oesterreich.pdf 7.https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnumme r=20003883
Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende
ANFRAGE
1 .Wie viele Gefährdungsmeldungen gab es in den vergangenen fünf Jahren in Pflegeeinrichtungen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Bezirk, sowie Angabe der Gefährdungsursache)
2. Welche Konsequenzen wurden von Ihrer Seite bzw. von Seiten des Landes Niederösterreich gesetzt?
a. Wie viel Zeit verging zwischen Gefährdungsmeldung und Handlung von Ihrer Seite?
b. Wie viel Zeit verging zwischen Gefährdungsmeldung und Handlung des Landes?
3. Wie viele Kontrollen der Volksanwaltschaft haben in den vergangenen fünf Jahren zu Meldungen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen in Pflegeheimen geführt?
4. Welche Konsequenzen wurden seitens des Landes Niederösterreich und von Ihnen gesetzt?
a. Wie viel Zeit verging zwischen Aufzeigen von Mängeln seitens der Volksanwaltschaft und Handlung von Ihrer Seite?
b. Wie viel Zeit verging zwischen Aufzeigen von Mängeln seitens der Volksanwaltschaft und Handlung des Landes?
5. Wie viele Gefährdungsmeldungen gab es in den vergangenen fünf Jahren in NÖ Krankenhäusern? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Bezirk, sowie Angabe der Gefährdungsursache)
6. Welche Konsequenzen wurden seitens des Landes Niederösterreich gesetzt?
a. Wie viel Zeit verging zwischen Gefährdungsmeldung und Handlung von Ihrer Seite?
b. Wie viel Zeit verging zwischen Gefährdungsmeldung und Handlung von ihrer Seite?
Beantwortung
Christiane Teschl-Hofmeister
Landesrätin
Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
St. Pölten, am 7. November 2022
Sehr geehrter Herr Präsident!
Zur Anfrage der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann betreffend „Gefährdungsmeldungen im Pflege- und Gesundheitswesen“, eingebracht am 27. September 2022, Ltg. 2297/A-5/514-2022, darf ich Folgendes mitteilen:
Die Beantwortung einer Anfrage durch ein Regierungsmitglied ist durch die
NÖ Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Landtages von NÖ sowie der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung vorgegeben. Diese Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten.
Die Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen und die abgeleiteten Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Rechtsträgers, in diesem Fall also die NÖ Landesgesundheitsagentur.
Meinerseits ist deshalb keine Zuständigkeit gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Teschl-Hofmeister e. h. Landesrätin