Gefährdung: Pflege- und Gesundheitswesen

19. Oktober 2022

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann an Landeshauptfrau-Stellvertreter für Energie, Landeskliniken und Landwirtschaft Dr. Stephan Pernkopf

gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Gefährdungsmeldungen im Pflege- und Gesundheitswesen

Der Personalnotstand im Gesundheits- und Pflegebereich wurde durch die COVID-Pandemie zu einem breit diskutierten Thema. Dabei gab es längst vor Beginn der Pandemie Berichte über den Mangel an Pflegepersonal und zwar sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeeinrichtungen (1). Wie genau sich das auswirkt, wird aber nur selten ausgewertet. Missstände treten immer wieder zu Tage und landen in Medien, auch die Kontrollinstrumente der Länder werden dadurch in Frage gestellt (2); so auch aktuell wieder in einem Pflegeheim in Kirchstetten im Bezirk St. Pölten (3)

In Krankenhäusern kommt es durch einen Mangel an Pflegekräften ebenfalls immer wieder zu Gefährdungsmeldungen, teilweise auch durch fehlendes ärztliches Personal (4). Zu Gefährdungsmeldungen sind Pflegekräfte gesetzlich verpflichtet, wenn durch personelle Unterbesetzung gefährliche Situationen entstehen, die sie nicht selbst bewältigen können. Die große Frage ist allerdings: Welche Konsequenzen haben Gefährdungsmeldungen?

Spätestens seit der Pandemie dürfte die insgesamte Belastung des Gesundheitssystems dazu geführt haben, dass diese Meldungen aus Mangel an Alternativen ignoriert werden (5). Da Gesundheit und Pflege in der Verantwortung der Bundesländer sind, gibt es die unterschiedlichsten Vorgaben für beispielsweise Personalschlüssel, was auch für den Rechnungshof einen Kritikpunkt darstellt (6). Da auch die Anzahl an verfügbarem Personal ein entscheidendes Qualitätskriterium darstellt, sollten die resultierenden Gefährdungsmeldungen aus beiden Bereichen regelmäßig analysiert werden, um weitere politische Entscheidungen zur Behebung des Personalmangels beeinflussen zu können. Da Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf den gleichen Personalpool zugreifen, sorgt eine Ungleichbehandlung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bei beispielsweise Personalzahlen als Qualitätsindikatoren für einen Wettkampf um Personal und eine

Ungleichbehandlung gegenüber Patienten und Patientinnen.

Zuständig für die Nachverfolgung von Gefährdungsmeldungen sind Sozial- und Gesundheitsaufsichten. Zumindest auf Landesebene muss es also für beide Bereiche genaue Statistiken über Gefährdungsmeldungen und deren Ursachen geben. Zumindest die Krankenhäuser haben gemäß dem Gesundheitsqualitätsgesetz (7) ein Qualitätsmonitoring eingerichtet und müssen daraus dem Gesundheitsministerium berichten. Die konkreten Abläufe seitens des Ministeriums bleiben allerdings unklar.

Quellen:

Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende

ANFRAGE

  1. Wie viele Gefährdungsmeldungen gab es in den vergangenen fünf Jahren in den niederösterreichischen Krankenhäusern? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Bezirk, sowie Angabe der Gefährdungsursache)
  2. Welche Konsequenzen wurden seitens des Landes Niederösterreichs gesetzt?
    a. Wie viel Zeit verging zwischen Gefährdungsmeldung und Handlung des Landes Niederösterreichs?
  3. Welche Konsequenzen wurden seitens des Landes Niederösterreichs gesetzt?
    a. Wie viel Zeit verging zwischen Gefährdungsmeldung und Handlung des Landes Niederösterreichs?

Beantwortung

Dr. Stephan Pernkopf
LH-Stellvertreter

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

im Hause
LHSTV-P-L-397/284-2022

St. Pölten, am 8. November 2022

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann betreffend „Gefährdungsmeldungen im Pflege- und Gesundheitswesen“, zu Zahl Ltg.-2296/A-4/353-2022, darf ich folgendes mitteilen:

Die Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen und die abgeleiteten Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit des Rechtsträgers NÖ Landesgesundheitsagentur.

Mit freundlichen Grüßen
LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf eh.

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