Ausgaben für Wahlwerbung ignorieren – normal oder nicht normal?

10. November 2018

Was mich richtig wütend macht: Die Arroganz der scheinbar Mächtigen über dem Gesetz zu stehen!

Es tun sich viele Fragen auf. Allen voran – welche Glaubwürdigkeit und Vorbildwirkung hat eine Regierungspartei, für die Gesetzesbruch etwas ist, was man bestenfalls mit Bedauern zur Kenntnis nimmt? Die Strafzahlungen sind im Verhältnis zur aufgrund eines höheren Wahlergebnisses auch höheren Parteienförderung für die nächsten 5 Jahre lächerlich gering.

Der Kanzler dieses Landes findet es völlig normal, das Gesetz zu brechen. Was für ein Realitätsverlust findet hier statt? Was für ein Verantwortungsbewusstsein hat dieser junge Mann im Mantel eines Altpolitikers? Warum regt mich das Verhalten und die darauffolgende Reaktion sowohl als Mitbewerberin als auch als Bürgerin auf? Was soll man davon halten, wenn der Bundeskanzler der Republik zwei Monate, die damalige Generalsekretärin und nunmehrige Ministerin für NACHHALTIGKEIT zwei Wochen vor dem Wahltag behauptet haben, man werde die Wahlkampfkostengrenze einhalten?

  1. Es zeugt von einer Überheblichkeit und Arroganz, die nur jemand besitzen kann, der sich für überlegen gegenüber den „Normalsterblichen“ (O-Ton NÖ Beamtenspitze) hält. ODER
  2. Es zeugt von einer massiven Rechenschwäche und erschreckendem Planungsversagen einer Partei, die in diesem Land den Finanzminister stellt.

„Jede politische Partei darf für die Wahlwerbung zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder dem Europäischen Parlament maximal 7 Millionen Euro aufwenden.“ So steht es im § 4 Abs 1 des am 1.7.2013 in Kraft getretenen Parteiengesetzes.

Ob man überhaupt 7 Millionen Euro braucht, um die Bevölkerung über sein Angebot bei einer Wahl ausreichend zu informieren, sei dahingestellt. Zumal es auch noch eine zeitliche Eingrenzung von rund 2 Monaten vor der Wahl bis zur Wahl geht – und wir alle wissen, dass ein Wahlkampf und damit verbundene Kosten ein deutlich früheres Startdatum haben.

Die Menschen in der echten Welt, also wir „Normalsterblichen“, Mütter, Väter, Erwachsene, Jugendliche teilen unser Geld ein, mit dem wir auszukommen haben. Wir Unternehmer_innen haben Konsequenzen zu tragen, wenn wir Gesetze missachten oder deutliche Kostenüberschreitungen zu verantworten haben.

Und schließlich: Wir NEOS haben gar nicht so hohe Fördermittel, um eine Kostenüberschreitung über den Maximalbetrag von 7 Millionen Euro verursachen zu können. Aber wir schaffen es auch, unser – eben niedrigeres – Budget einzuhalten. Unser in unterschiedlichen Ebenen gestellter Antrag auf Kürzung der Parteienförderung wird abgelehnt. Da wird schon bei einem Antrag auf Aussetzung der jährlichen Erhöhungen hyperventiliert. Im Gegensatz zu Pflegegeld und Familienbeihilfen: Da ist eine jährliche Valorisierung nämlich kein Thema.

„Aber wir haben alles transparent gemacht“, versichert Bundeskanzler Kurz und es fällt mir in Momenten wie diesen wirklich furchtbar schwer, mich nicht vera…t zu fühlen. Wir NEOS veröffentlichen unsere Einnahmen und Ausgaben deutlich detaillierter und umfassender, als es das Gesetz vorsieht, auf unserer Website. Und zwar von Anfang an und vollständig.

Weil wir es allen jenen schuldig sind, die an eine ehrliche Politik glauben. Allen jenen, die ein Recht darauf haben zu erfahren, was mit ihrem Steuergeld (Parteienförderung) passiert und worüber sich eine Partei finanziert. Macht korrumpiert. Aber Sonnenlicht ist das beste Desinfektionsmittel.

Eine Frage habe ich noch: Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner – was sagen Sie eigentlich zu diesem Verhalten Ihres Parteichefs? Was erwartet uns aus dem Rechenschaftsbericht 2018 zu den Wahlwerbungskosten der NÖ Landtagswahlen? Ich meine natürlich die echten Wahlwerbungskosten.

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