Wirksamkeit, Treffsicherheit und Evaluierung des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks
der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an die Landesrätin für Soziales Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Wirksamkeit, Treffsicherheit und Evaluierung des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks
Mit Beschluss der NÖ Landesregierung vom 28. März 2023 wurde der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck eingeführt. Er soll pflege- und betreuungsbedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen unterstützen und dem Grundsatz „daheim vor stationär“ dienen. Bezugsberechtigt sind Personen ab Pflegestufe 3, Personen mit Pflegestufe 1 oder 2 und ärztlich bestätigter Demenz sowie Kinder und Jugendliche ab Pflegestufe 1. Die Förderung beträgt 1.000 Euro pro Kalenderjahr und ist nicht zweckgebunden.
Bei der Präsentation im September 2023 wurden 47 Millionen Euro jährlich budgetiert und rund 47.000 Bezugsberechtigte erwartet. Laut NÖ Sozialbericht 2024 langten im Jahr 2023 insgesamt 26.717 Anträge auf den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ein, von denen 26.079 bewilligt wurden. Im Jahr 2024 wurden 26.406 Anträge gestellt und 26.092 bewilligt. Im Jahr 2023 gelangten damit 26,079 Millionen Euro und im Jahr 2024 26,092 Millionen Euro zur Auszahlung.
Für 2025 wurden laut Presseaussendungen des Landes mehr als 27.000 Anträge gestellt. Für 2026 wurden bis Ende des ersten Halbjahres 24.555 Anträge gemeldet.
Die tatsächliche Inanspruchnahme lag damit in den Jahren 2023 und 2024 deutlich unter der bei Einführung angenommenen Zahl von bis zu 47.000 betroffenen Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbeziehern. In welchem Ausmaß dies auf eine geringere tatsächliche Zahl Anspruchsberechtigter oder auf eine Nichtinanspruchnahme durch grundsätzlich anspruchsberechtigte Personen zurückzuführen ist, geht aus den öffentlich verfügbaren Informationen nicht hervor.
Wiederholt verweist das Land Niederösterreich auf eine Evaluierung des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks. Demnach verwenden ältere Menschen die Förderung zu mehr als 50 Prozent für mobile Dienste, während jüngere Menschen diese zu mehr als 50 Prozent für Therapien einsetzen. Ein öffentlich zugänglicher Evaluierungsbericht, aus dem insbesondere Methodik, Datenbasis, Stichprobengröße, Rücklaufquote und konkrete Wirkungsindikatoren hervorgehen, liegt jedoch nicht vor.
Gerade vor dem Hintergrund, dass der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck nicht zweckgebunden ist, stellt sich die Frage, auf welcher konkreten Datengrundlage Aussagen über die tatsächliche Verwendung und Wirksamkeit der Fördermittel getroffen werden können. Die Verwendung der Mittel allein lässt noch keinen unmittelbaren Schluss darauf zu, ob durch die Förderung zusätzliche Pflege-, Betreuungs- oder Therapieleistungen ermöglicht, pflegende Angehörige tatsächlich entlastet oder stationäre Pflegeaufenthalte vermieden beziehungsweise verzögert werden.
Angesichts eines jährlichen Mitteleinsatzes in zweistelliger Millionenhöhe besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse daran, die tatsächliche Reichweite, Treffsicherheit und Wirkung der Maßnahme nachvollziehbar beurteilen zu können.
Daher stellt die gefertigte Abgeordnete an die Landesrätin für Soziales Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen waren in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 jeweils tatsächlich anspruchsberechtigt für den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck und wie hoch war die daraus resultierende Inanspruchnahmequote (für 2026 bis zum aktuellen Zeitpunkt), jeweils aufgeschlüsselt nach Pflegestufe?
2. Wie viele Anträge auf den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck wurden in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 jeweils gestellt, bewilligt und abgelehnt und aus welchen Gründen erfolgten die jeweiligen Ablehnungen?
3. Welche Erkenntnisse liegen dem Land darüber vor, aus welchen Gründen anspruchsberechtigte Personen den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck nicht beantragen, und wurden diese Gründe seit Einführung des Schecks systematisch erhoben?
4. Welche Mittel wurden für den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 (bisher) jeweils budgetiert und tatsächlich ausbezahlt und wofür wurden die jeweils nicht ausgeschöpften Mittel verwendet?
5. Welche Kosten entstanden dem Land seit Einführung des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks zusätzlich zu den ausbezahlten Förderbeträgen für dessen Abwicklung, insbesondere für Personal, IT, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Evaluierung?
6. Wer hat die vom Land Niederösterreich wiederholt öffentlich genannte Evaluierung des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks durchgeführt, wann wurde diese durchgeführt und welche Methodik, Stichprobengröße, Datenbasis und Rücklaufquote lagen ihr zugrunde?
7. Wird der vollständige Evaluierungsbericht einschließlich Methodik und Ergebnissen dem NÖ Landtag zur Verfügung gestellt und veröffentlicht?
a) Wenn ja, bis wann und in welcher Form?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
8. Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die vom Land kommunizierte Aussage, dass ältere Menschen den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck zu mehr als 50 Prozent für mobile Dienste und jüngere Menschen zu mehr als 50 Prozent für Therapien verwenden, obwohl die Förderung nicht zweckgebunden ist?
9. Welche konkreten Ergebnisse brachte die Evaluierung hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel, aufgeschlüsselt insbesondere nach mobilen Diensten, Therapien, Heilbehelfen, baulichen Maßnahmen, Alltagsbegleitung, Entlastung pflegender Angehöriger und sonstigen Verwendungszwecken?
10. Wurde im Rahmen der Evaluierung erhoben, in welchem Umfang durch den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck zusätzliche Pflege-, Betreuungs- oder Therapieleistungen in Anspruch genommen wurden und in welchem Umfang damit Ausgaben finanziert wurden, die auch ohne die Förderung angefallen wären? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
11. Welche konkreten und messbaren Wirkungsziele wurden bei Einführung des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks festgelegt und anhand welcher Indikatoren wird deren Erreichung überprüft?
12. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, ob und in welchem Ausmaß der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck seit seiner Einführung dazu beigetragen hat,
a) pflegende Angehörige zu entlasten,
b) die Inanspruchnahme mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen zu erhöhen und
c) stationäre Pflegeaufnahmen zu vermeiden beziehungsweise zeitlich zu verzögern,
und auf welcher Datengrundlage beruhen diese Erkenntnisse?
13. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks nahmen in den Jahren 2023 bis 2026 gleichzeitig eine geförderte 24-Stunden-Betreuung oder mobile Pflege- und Betreuungsdienste in Anspruch?
14. Wurde seit Einführung des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks geprüft, ob beziehungsweise in welchem Umfang die dafür vorgesehenen Mittel alternativ oder ergänzend für den Ausbau mobiler Dienste, der Kurzzeitpflege, der Tagesbetreuung oder konkreter Entlastungsangebote für pflegende Angehörige eingesetzt werden könnten, und zu welchem Ergebnis kamen diese Prüfungen?
15. Ist eine Fortführung oder Weiterentwicklung des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks über das Jahr 2026 hinaus vorgesehen und welche finanziellen Mittel sowie allfälligen Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen oder der Ausgestaltung sind dafür vorgesehen?